Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier möchten wir auf Fragen eingehen, die uns oft gestellt werden. Für alle weiteren Fragen, die Sie haben, können Sie uns gerne anrufen und bei Bedarf einen Beratungstermin vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Jede Frage wird von uns vertraulich behandelt.
Kontakt:
Grafenberger Allee 339
40235 Düsseldorf
0211 6708 800
Psychisch-funktionelle Behandlung
Eine psychisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere psychosozialer, emotionaler, psychomotorischer Funktionen und Funktionen der Wahrnehmung und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.
Dauer in der Einzeltherapie: 60 min
Dauer in der Gruppentherapie: 90 min
Hirnleistungstraining oder neuropsychologisch orientierte Behandlung
Ein Hirnleistungstraining oder eine neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen mentaler Funktionen, insbesondere kognitiver Schädigungen und daraus resultierender Beeinträchtigungen von Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.
Dauer in der Einzeltherapie: 30 min
Dauer in der Gruppentherapie: 45 min
Motorisch-funktionelle Behandlung
Eine motorisch-funktionelle Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der motorischen Funktionen mit und ohne Beteiligung des peripheren Nervensystems und den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und der Teilhabe.
Dauer in der Einzeltherapie: 30 min
Dauer in der Gruppentherapie: 30 min
Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
Eine sensomotorisch-perzeptive Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Schädigungen der sensomotorischen oder perzeptiven Funktionen mit daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Aktivitäten und gegebenenfalls der Teilhabe.
Dauer in der Einzeltherapie: 45 min
Dauer in der Gruppentherapie: 45 min
Ergotherapie wird als Heilmittel ärztlich verordnet. Eine Verordnung erhalten Sie durch einen niedergelassenen Facharzt bzw. eine niedergelassene Fachärztin, durch eine Institutsambulanz sowie durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel und zuzahlungspflichtig. Sie zahlen 10% der Gesamtkosten der Behandlung plus 10 € Verordnungsgebühr. Chronisch Kranke müssen pro Jahr insgesamt 1% des jährlichen Bruttoeinkommens als Zuzahlung leisten. Übersteigt die Zuzahlung diesen Betrag können Sie sich befreien lassen. Dazu benötigen Sie zusätzlich eine Chronikerbescheinigung, die Ihr behandelnder Arzt ausstellt.
Bewahren Sie alle Zuzahlungsquittungen auf. Diese benötigen Sie, um sich bei Ihrer Krankenkasse von der Zuzahlungspflicht befreien zu lassen. Für die Befreiung müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Diese benötigt alle Zuzahlungsquittungen, die Sie schon gezahlt haben. Sie können aber auch am Anfang des Jahres 2 bzw. 1% Ihres jährlichen Bruttoeinkommens an Ihre Krankenkasse zahlen und dann bekommen Sie für das ganze Jahr eine Zuzahlungsbefreiung. Wenden Sie sich in jedem Fall an Ihre Krankenkasse!
Wir bieten keine Hausbesuche an.