Leistungen der Praxis für Ergotherapie
Ergotherapie wird als Heilmittel ärztlich verordnet. Eine Verordnung erhalten Sie durch einen niedergelassenen Facharzt bzw. eine niedergelassene Fachärztin, durch eine Institutsambulanz sowie durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
Im Falle einer Zuzahlungsbefreiung entstehen keine weiteren Kosten. Andernfalls informieren wir gern über die Höhe der Zuzahlungen. Unser Angebot steht selbstverständlich auch Selbstzahlerinnen und Selbstzahlern zur Verfügung.